Für Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.